Hausordnung

Im gemeinsamen Interesse aller Bewohner dieses Hauses sowie für ein gemeinschaftliches Miteinander und zur ordnungsgemäßen Behandlung der Liegenschaft erlassen wir diese Hausordnung. Sie regelt das Zusammenleben aller Mitbewohner des Hauses Lindauer Straße 11, 88069 Tettnang. Die enthaltenen Rechte und Pflichten gelten für alle Bewohner des Hauses. Wir bitten Sie daher zur Einhaltung dieser Ordnung.

1. Ruhezeiten und Lärmvermeidung:

1.1. Jeder Bewohner hat daran mitzuwirken, dass vermeidbarer Lärm in der Wohnung, im Haus, im Hof und auf dem Grundstück unterbleibt.

1.2. In den Zeiten zwischen 13.00 bis 15.00 Uhr sowie zwischen 22.00 Uhr und 7.00 Uhr ist besondere Rücksicht geboten. Während der Ruhezeiten sind Radios, Fernseher, Musik etc. mit Zimmerlautstärke zu nutzen.

1.3. In der Zeit der Mittagsruhe (13.00 bis 15.00 Uhr) und zwischen 19.00 Uhr 8.00 Uhr ist das Spielen von Instrumenten grundsätzlich untersagt. In den anderen Zeiten darf nicht länger als zwei Stunden am Tag musiziert werden.

2. Sicherheit:

2.1. Haustüren und Kellereingänge sind jederzeit aus Sicherheitserwägungen geschlossen zu halten. Die Fluchtwege (Hauseingänge, Treppen, Tiefgargagenschleusen und Flure) sind grundsätzlich freizuhalten.

2.2. Soweit dies für die Bewohner des Hauses erkennbar ist, sind Undichtigkeiten und sonstige Mängel an den Gas- und Wasserleitungen sofort an das zuständige Versorgungsunternehmen und die Verwaltung zu berichten. Wird Gasgeruch in einem Raum bemerkt, darf dieser nicht mit eingeschaltetem Licht betreten werden. Elektrische Schalter sind nicht zu betätigen. Die Fenster sind zu öffnen, der Hauptabsperrhahn ist sofort zu schließen.

2.3. Das Grillen mit Holzkohle ist auf den Balkonen grundsätzlich nicht gestattet.

3. Müll:

3.1. Der im Haushalt anfallende Müll darf nur in die dafür vorgesehenen Mülltonnen und Container entsorgt werden. Sondermüll und Sperrgut müssen nach Vorschriften der Stadt gesondert entsorgt werden und gehören nicht in die hauseigenen Mülltonnen.

3.2. Der Müll ist entsprechend der behördlichen Vorschriften konsequent und ordnungsgemäß zu trennen.

4. Lüften & Rauchen:

4.1 Die Wohnung ist auch in der kalten Jahreszeit ausreichend durch Öffnen der Fenster zu lüften.

4.2. Das Rauchen im Treppenhaus, in den Fluren sowie im Keller und der Tiefgarage ist untersagt.